Qualifizierung
Pflichtfortbildung Praxisanleitung
Die jährliche berufspädagogische Pflichtfortbildung (24 Std.) — damit die Anleitungsbefugnis erhalten bleibt.
Bereich
Pflege — Berufspädagogik
Art der Ausbildung
Jährliche Pflichtfortbildung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV
Zugangsvoraussetzung
- Abgeschlossene Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter (300 Std. bzw. Altregelung mit Bestandsschutz)
- Tätigkeit als Praxisanleitung in einer Pflegeeinrichtung oder Klinik
Umfang der Maßnahme
- 24 Unterrichtseinheiten pro Jahr und Person
- Themen u. a.: Anleitungsmethoden, Lernstandserhebung und Beurteilung, Prüfungsrecht, Anleitung internationaler Pflegekräfte, digitale Ausbildungsdokumentation
- Als Tagesmodule — online, in Präsenz oder hybrid
Ort
Monheim am Rhein · Online · Hybrid
Abschluss
Fortbildungsnachweis über 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung (behördenfest dokumentiert)
Termine
Mehrere Durchgänge pro Jahr — als Tagesmodule flexibel kombinierbar.
Förderung
Als betriebliche Pflichtfortbildung in der Regel arbeitgeberfinanziert; Förderwege prüfen wir gern im Einzelfall.
In 60 Sekunden zum Vorschlag — 100 % unverbindlich.
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Hinweis: Ablauf- und Stundenpläne stimmen wir individuell mit Ihnen ab; Förderentscheidungen trifft die zuständige Stelle im Einzelfall. AZAV-Trägerzulassung in Vorbereitung.